Gilde „Die Grafengarser“ e. V.

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§ 4 Finanzen

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Der von der Mitgliederversammlung festgesetzte Jahresbeitrag ist innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung auf das Konto des Vereins zu zahlen.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 2 Zweck des Vereins

§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Finanzen

§ 5 Mitgliederversammlung

§ 6 Vorstand

§ 7 Kassenprüfer

§ 9 Auflösung des Vereins