Gildepfadfinder
„Die Grafengarser“ e. V.
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen GILDE "DIE GRAFENGARSER" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz "e. V." Der Verein h...
§ 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Der Verein ...
§ 3 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, sofern sie/er volljährig ist und die Satzung des Vereins anerkennt. Juristische Personen können korporative Mitglieder w...
§ 4 Finanzen Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Der von der Mitgliederversammlung festgesetzte Jahresbeitrag ist innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung auf das Konto d...
§ 5 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die Mitgliederversammlung wählt den Vereinsvorstand, erarbeitet die Vereinsprojekte und das Jahresprogramm, besch...
§ 6 Vorstand Der Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden (SprecherIn), der / dem 2. Vorsitzenden und der/dem SchatzmeisterIn. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Der Vorstand regelt...
§ 7 Kassenprüfer Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die kein anderes Amt im Verein inne haben dürfen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist identisch mit der Amtszeit des Vorstandes. ...
§ 8 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in 5 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts ...