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„Die Grafengarser“ e. V.

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  § 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden (SprecherIn), der / dem 2. Vorsitzenden und der/dem SchatzmeisterIn. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 3 Jahre.

Der Vorstand regelt die Belange des Vereins, vertritt den Verein nach außen und entsendet nach eigener Beschlussfassung die Delegierten zu den Generalversammlungen des Verbandes VDAPG.

Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 2 Zweck des Vereins

§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Finanzen

§ 5 Mitgliederversammlung

§ 7 Kassenprüfer

§ 8 Auflösung des Vereins